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RECHTLICHES ZUM BIOTATTOO
Immer wieder war in einschlägigen Medien bereits davor gewarnt worden, daß sog. "Biotattoos", welche nach einer gewissen Zeit von selbst verschwinden, Humbug sind. Belegt wurde diese Sichtweise durch Aussagen renommierter Fachleute.
Nun hat auch die deutsche Justiz erkannt, daß "Biotattoos" nichts weiter als eine Lüge sind.
Das Amtsgericht Trier verurteilte eine "Biotätowiererin" zu einem Schmerzengsgeld i.h.V. DM 5.000,00 (Amtsgericht Trier, Aktenzeichen 7C 233/99). Eine Kundin hatte sich bei der "Biotätowiererin" ein "Biotattoo" stechen lassen, welches - wie nicht anders zu erwarten war - nicht verschwand.
Lt. Aussage verschiedener "Biotätowierer" wird die Farbe bei diesem Verfahren nur in die obere Hautschicht eingebracht, so daß das "Tattoo" nach einigen Jahren wieder verschwindet. Ein Gutachter stellte nun jedoch fest, daß "Farbpigmente, die lediglich in die obere Hautschicht eingebracht seien, innerhalb von vier Wochen durch den Prozeß der Hauterneuerung völlig verschwinden würden". Da dies in diesem konkreten Fall nicht geschah, müssen sich die Pigmente in tieferen Hautschichten befingen. Damit ist sicher, daß diese Farbpigmente nicht mehr verschwinden können.
Wir begrüßen diese wichtige, längst überfällige Urteil und hoffen, daß damit über kurz oder lang der Humbug mit den "Biotattoos" ein Ende haben wird.
Zwar bleibt die Frage offen, ob das der geneppten Kundin zugesprochene Schmerzensgeld für eine Laserentfernung des "Biotattoos" ausreicht, jedoch sind wir der Meinung, daß diese Summe durchaus für ein professionelles Cover-Up reichen kann.
Weiteren Opfern der "Biotattoo"-Mafia sei geraten, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um unter Bezug auf das o.g. Urteil ein ähnliches Verfahren anzustreben.
Wer weitere Informationen hierzu will, dem sei die Ausgabe April 2001 der Zeitschrift "Tätowiermagazin" (www.taetowiermagazin.de) empfohlen.
Ein Bericht von Alex
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