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RECHERCHIERT - BLUTSPENDE UND BODYART

"Blutspenden rettet Leben" - so lautet ein bekannter Slogan, mit dem für Blutspenden geworben wird. Hat man sich jedoch tätowieren oder piercen lassen, so ist dies nicht ohne Weiteres möglich.

Immer wieder ist von Fällen zu lesen, in denen durch irgendwelche Krankheitsüberträger verunreinigtes Blut in Umlauf gebracht wurde; insbesondere von HIV- oder Hepatitis-positiven Blutkonserven war in der Vergangenheit immer wieder die Rede. Um die Übertragung solcher Krankheiten via Blutkonserven bzw. aus Blut gewonnener Präparate zu verhindern, müssen die Blutspendedienste geeignete Maßnahmen ergreifen.

Feststellen läßt sich eine solche Infektion in der Regel dann, wenn die entsprechenden, gegen den Virus wirksamen  Antikörper im Blut vorhanden sind. Das Problem hierbei ist jedoch, daß diese Antikörper erst eine gewisse Zeit nach der Infektion im Blut nachweisbar sind. Im Zeitraum bis zum Nachweis der Antikörper, dem sog. "Therapeutischen Fenster", kann das Blut bereits kontaminiert sein, ohne daß dies feststellbar ist. Hier ist also ein Infektionsrisiko nicht vollständig auszuschließen.

Auch bei nicht mit der notwendigen Hygiene durchgeführten Tattoos oder Piercings besteht die Gefahr, sich mit solchen Infektionskrankheiten anzustecken. Als Folge daraus haben die Blutspendedienste eine Sperrfrist erlassen. Während einer bestimmten Zeitspanne nach Durchführung der Tätowierung oder des Piercings darf man kein Blut spenden. Diese Zeitspanne differiert je nach Blutspendedienst in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten. Nachfolgend werden die Sperrfristen ausgesuchter Blutspendedienste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) dargestellt:
 
 DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz/Saarland 12 Monate

 Uniklinik Gießen 6 Monate

 Gesundheitsamt München 12 Monate

 Uniklinik Kiel 12 Monate

 Uniklinik Hamburg 6 Monate

 Baxter Deutschland Gmbh (nur Plasma-Spende) 6 Monate

 DRK-Blutspendedienst Nordrhein-Westfalen 6 Monate

 Katherinenhospital Stuttgart 6 Monate

Auf den ersten Blick macht eine solche Sperrfrist Sinn - sollte die Tätowierung oder das Piercing wirklich in einem nicht mit der notwendigen Hygiene arbeitenden Studio durchgeführt worden sein, könnte der Blutspender eventuell infiziert sein, so daß sein Blut nicht mehr verwendet werden darf.

Hinterfragt man diese Praxis jedoch, so stellt man rasch fest, daß hier in gewisser Weise eine Diskriminierung der  Bodyart-Begeisterten erfolgt. Ein neues Tattoo oder Piercing ist ein "Hard Fact", welches - sofern man vor der Blutspende ehrlicherweise angibt (was man definitiv tun sollte - sämtliche Fragen, die einem vor einer Spende genannt werden, sollten nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden) - definitiv zur Sperrung vom Blutspenden für den angegebenen Zeitraum führt.

Krankheiten wie Hepatitis oder HIV kann man sich jedoch auch auf anderen Übertragungswegen einfangen. Und hier greifen in der Regel keine "Hard Facts", sondern nur "Soft Facts", d.h. der potentielle Spender muß sich selbst als Risiko-Patient einstufen, um als Spender abgelehnt zu werden.

Am Beispiel der Vorgehensweise beim DRK-Blutspendedienst Rheinland-Pfalz/Saarland GmbH soll dies verdeutlicht werden: Hier sind grundsätzlich zwei Fragebögen auszufüllen. Einer davon enthält allgemeine medizinische Fragen, z.B. nach dem Gesundheitszustand, nach eingenommenen Medikamenten, nach in letzter Zeit durchgeführten Operationen, etc. In diesem Fragebogen wird auch gefragt, ob der potentielle Spender sich in letzter Zeit eine Tätowierung oder ein Piercing hat machen lassen. Dieser Fragebogen wird vom Arzt, welcher vor der Spende den Gesundheitscheck durchführt, durchgelesen. Eine bejahende Antwort führt zum Ausschluss, sofern die Tätowierung oder das Piercing innerhalb des Zeitraumes der Sperrfrist gemacht wurde.

Im zweiten Fragebogen wird dem potentiellen Spender die Frage gestellt, ob er sich derzeit selbst als Risikogruppe für HIV einstuft oder nicht. Als Folge daraus muß er die Frage, ob er der Meinung ist, daß seine Blutspende einem Patienten verabreicht werden darf, mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Auf diesem Fragebogen werden nur gewisse Anhaltspunkte genannt, welche auf eine Risikogruppe hindeuten, z.B. gemeinsamer Gebrauch von Spritzbesteck bei Heroinabhängigen oder ungeschützter Geschlechtsverkehr mit HIV-positiven Personen. Dieser Fragebogen wird unmittelbar nach dem Ausfüllen durch den potentiellen Spender versiegelt, d.h. der den Gesundheitscheck durchführende Arzt bekommt den Inhalt nicht zu sehen. Anhand von Codierungen wird dieser Fragebogen erst bei der Verarbeitung des Blutes wieder mit der Spende zusammengeführt, so daß diese, falls der Spender der Meinung ist, daß seine Spende nicht weiter verarbeitet werden darf, dann gegebenenfalls vernichtet wird. Als Begründung für diese Vorgehensweise wird genannt, daß man die Mitglieder der Risikogruppen nicht dadurch diskriminieren will, daß man sie vom Blutspenden ausschließt.

Während die Sperrung von frisch tätowierten oder gepiercten Personen also aufgrund der Tätowierung oder des Piercings definitiv und zwangsläufig erfolgt, ist z.B. bei einer potentiellen Ansteckung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr eine subjektive Einstufung durch den potentiellen Spender notwendig. Ist sich der potentielle Spender also keiner Ansteckungsgefahr bewusst (so nach dem Motto: "Mir wird schon nix passieren"), so wird er sich wohl nicht als Risikogruppe einstufen. Als Folge kann seine Blutspende auch während dem "Therapeutischen Fenster" verwendet werden - auch wenn das Blut gegebenenfalls infiziert ist. Hier kann also leider noch eine Sicherheitslücke bei der Verarbeitung von Blut bestehen.

Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen? In seriösen, unter optimalen hygienischen Bedingungen arbeitenden Tattoo- oder Piercingstudios besteht im Regelfall keine Gefahr der Ansteckung durch beispielweise HIV oder Hepatitis. Dennoch wird ein potentieller Spender hier abgelehnt werden. Hat eine Person jedoch ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt, so liegt es an der Person selbst, ob ihr Blut verwendet wird oder nicht.

Ein System zum Schutz der Empfänger von Blutkonserven vor Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis ist unbedingt notwendig, jedoch darf hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Es wäre wohl wünschenswert, wenn z.B. ungeschützter Geschlechtsverkehr und eine kürzlich durchgeführte Tätowierung bzw. ein kürzlich durchgeführter Piercing vom Risikogehalt her ähnlich bewertet würden. Solange jedoch gepiercte oder tätowierte Personen grundsätzlich als Risikogruppe gesehen werden, findet hier eine Diskriminierung dieser Personengruppe statt. Hier sollten die Blutspendedienste ihre Vorgehensweise überdenken.

Daß bei den Blutspendediensten eine gewisse Ahnungslosigkeit zum Thema Tätowierungen und Piercings herrscht, wird besonders deutlich in der folgenden Aussage des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg gGmbH: "Bei einer Tätowierung müssen Sie sich 12 Monate bis zur nächsten Blutspende gedulden. Bei einem Piercing wäre ein Attest nötig mit der Bestätigung, daß mit Einmal-Material und steril gearbeitet wurde, sonst müssten Sie auch 12 Monate bis zur nächsten Blutspende warten". Diese Unterscheidung erscheint wenig nachvollziehbar...

Ein Bericht von Alex